Der Aufbau ist sehr einfach zu realisieren und macht zudem Spaß!
Falls doch noch Rückfragen aufkommen sollten, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Auch nach dem Kauf bleiben wir in jeglicher Hinsicht an Ihrer Seite.
Ja, dies ist in Deutschland seit April 2019 offiziell möglich. Dabei wird die steckbare Solar-Anlage in eine fest-verriegelte Steckdose eingesteckt.
Ja, es gibt keine Gesetze, die dem Betrieb eines steckbaren Solar-Gerätes entgegenstehen, wenn diese und ihr Betrieb den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen. Dies wurde bereits 2015 vom BMWi bestätigt.
Hintergrund:
Mit der Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 entspricht der Anschluss eines steckbaren Solar-Gerätes durch den Laien in Endstromkreisen zweifelsfrei den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Durch die Praxiserfahrungen von über 200.000 steckbaren Solar-Geräten ist auch der Anschluss mit Schuko-Stecker mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) in Einklang zu bringen, wenn das verwendete Solar-Gerät technisch den geforderten Sicherheitsstandard geräteseits sicherstellt (bspw. durch einen entsprechenden Wechselrichter).
(Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz)
Sollte die Bundesnetzagentur einspeisende steckbare Solar-Geräte als meldepflichtig ansehen, könnte theoretisch ein Bußgeld nach § 21 (MaStRV) verhängt werden. Praktisch ist das aber kaum umsetzbar. Da man jedoch für sein Solar-Gerät in der Regel keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen wird, sind die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur eingeschränkt. (Quelle Verbraucherzentrale NRW e. V.) Selbst bei den „großen“ PV-Anlagen ist laut DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.) kein Fall bekannt, bei dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, kann das steckbare Solar-Gerät anmelden: Marktstammdatenregister.
Aus technischer Sicht ist der Anschluss, wie in anderen Ländern auch, unbedenklich und alle Komponenten besitzen selbstverständlich die
erforderlichen Zertifikate.
Nein - keine Sorge. So lange der NEP-Mikrowechselrichter von der Netzspannung getrennt ist, fließt kein Strom.